8 Ergänzungen

  1. Die werden erst Ruhe geben (und eigentlich selbst dann nicht), wenn alles und jeder lückenlos überwacht wird und alles mögliche bis in die letzte banale Ordnungswidrigkeit kriminalisiert wurde.

    1. Das nicht alles eine Straftat sein muss und „Ultima-Ratio“ mittlerweile nur noch leere Floskeln sind ist hier nachzulesen:

      https://www.spiegel.de/kultur/sexualstrafrecht-braucht-es-wirklich-wieder-eine-reform-a-03f4a39b-3182-4942-bbda-9ef55bf6a3b6

      Der Vorteil am Strafrecht ist das man damit so schöne Maßnahmen wie die VDS rechtfertigen kann – auch wenn die Legitimation des StGB dadurch leidet und lt. der Kolumne langsam nicht mehr ernst zu nehmen sei.

  2. Das BMJV hat zich Stellungnahmen erhalten, die das vorgeschlagene im Tenor alle für rechtswidrig halten. Die aktuelle SPD-Ministerin war übrigens als Staatssekretärin seinerzeit schon 2015 nicht nur unwesentlich an der gerichtlich als rechtswidrig eingestuften Verkehrsdatenspeicherung von 2015 beteiligt!

  3. Quick-Freeze ist das nicht. Schon alleine, weil sie diese Sicherungsanordnungen ZUSÄTZLICH zu der ausuferden Pflichtspeicherung von IPs, Ports und „sonstiger Verkehrsdaten zur Identifizierung des Anschlussinhabers“.
    Auch würde Quick Freeze ausschließen das nicht ohnehin schon zu geschäftlichen Zwecken gespeicherte Verkehrsdaten „gesichert“ werden können. Hier scheinen Ermittlungsbehörden „freie Hand zu haben, was sie gerne gespeichert hätten.
    Und Quick Freeze sähe schon vor einer Anordnung einen richterlichen Beschluss vor – auch das ist hier nicht der Fall! Grundrechte-Prüfungen können – wenn überhaupt irgendwer – wohl nur die Provider machen. Die freuen sich bestimmt, bald dann in Folge wohl erfassen zu müssen, wer Berufsgeheimnisträger ist.
    Und man macht gleich auch Daten bei deutschen Diensten den Ermittlungsbehörden aus der ganzen EU zugänglich – ohne das zuvor ein Rechtshilfeverfahren die Zulässigkeit prüft. Die Diensteanbieter müssten das dann tun – nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates. Und geben sie was raus was gegen deutsche Grundrechte verstößt, sind sie ihren Kunden gegenüber haftbar.
    Schöne neue Welt für Diensteanbieter…

  4. Beim Sicherheitspaket der Ampel wurde vereinbart, dass die Regierung in einer Rechtsverordnung darlegen muss, wie der Einsatz europarechts- und verfassungskonform ausgestaltet wird, unter zwingender Beteiligung der Datenschutzbeauftragten (vor Erlass dieser Rechtsverordnung wäre der Einsatz der Werkzeuge unzulässig).
    Wenn unsere Justizministerin das Entsprechende durchsetzte hier bei ihrem Vorratsdatenvorstoß, dann könnte ich da durchaus erkennen, dass sie um Fairplay bemüht ist. Es liegt ja im Grunde an dem oben erwähnten EUGH-Urteil, dass wir nun wieder das Thema verhandeln.

  5. Ich schließe mich „Anonym“ vom 4. Februar an. Die werden einfach nicht loslassen.
    Besonders nicht vor Landtagswahlen, wie just in Ba-Wü. So kurz vor der Wahl die Umfragwerte aufzupolieren, in dem verkündet wird, dass die Videoüberwachung ausgeweitet werden, und auch KI eingesetzt werden darf.

    Wenn Grüne, CDU und AfD in Ba-Wü Videoüberwachung in Ordnung finden, die SPD nix zu melden hat und die FDP gerne wieder mitregieren will…. Tja. Ich habe diesen Schund nicht gewählt.

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